Entscheidungen
 

Aktengutachten

Wenn der Sachverständige lediglich ein sogenanntes Aktengutachten anhand der Lichtbilder zum Gutachten X erstattet hat und ihm die Originalschlüssel nicht vorlagen, hat sein Gutachten nur eingeschränkten Wert. 

Dazu wörtlich das LG Düsseldorf:  
"In diesem Aktengutachten kommt zwar der Sachverständige X zu dem Ergebnis, dass die Feststellungen des Sachverständigen X zutreffend sind, indessen erscheint dies der Kammer nicht hinreichend tragfähig, da der Sachverständige X die Schlüssel selber nicht hat überprüfen können".

Landgericht Düsseldorf,
Urteil vom 21.02.2008 - 11 O 191/06 = BeckRS 2008 19694

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