Aktengutachten
Wenn der Sachverständige lediglich ein sogenanntes
Aktengutachten anhand der Lichtbilder zum Gutachten X
erstattet hat und ihm die Originalschlüssel nicht vorlagen,
hat sein Gutachten nur eingeschränkten Wert.
Dazu wörtlich das LG Düsseldorf:
"In diesem
Aktengutachten kommt zwar der Sachverständige X zu dem
Ergebnis, dass die Feststellungen des Sachverständigen X
zutreffend sind, indessen erscheint dies der Kammer nicht
hinreichend tragfähig, da der Sachverständige X die
Schlüssel selber nicht hat überprüfen können".
Landgericht
Düsseldorf,
Urteil vom 21.02.2008 - 11 O 191/06 =
BeckRS 2008 19694
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