Entscheidungen
Angaben
"ins Blaue hinein"
Eine falsche Angabe liegt auch dann vor, wenn der
Versicherungsnehmer einen Sachverhalt als feststehend
darstellt, obwohl er darüber keine sichere Erkenntnis
hat.
Er macht dann Angaben "ins Blaue hinein",
wobei er sich bewusst ist, dass seine Angabe falsch
sei kann. Wenn sich der Versicherungsnehmer gegenüber
dem Versicherer im Hinblick auf eine
aufklärungsbedürftige Tatsache eindeutig festlegt,
ist die Kenntnis der eigenen Ungewissheit der Kenntnis
der Unrichtigkeit gleichzusetzen (vgl. OLG Hamm, r+s
1995, 208). So liegt es hier.
Oberlandesgericht
Köln,
Urteil vom 02.03.2004 - 9 U 113/03 = BeckRS
2009 19474
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