Entscheidungen
Aufklärungsobliegenheit
- Scheinrechnung
Wenn der Versicherungsnehmer nach der behaupteten
Entwendung des versicherten Pkw eine Rechnung über
Lieferung und Einbau einer Anhängerkupplung des Kfz.
über einen Gesamtbetrag von 1.413,81 DM einschl.
MWSt. vorgelegt hat, obwohl der Rechnungssteller
insoweit keine Leistungen erbracht hat, ist der
Versicherer von der Verpflichtung der Leistung
frei
1. da der VersNehmer die Aufklärungsobliegenheit des
§ 7 Ziff. I Nr. 2 S. 3 AKB verletzt hat,
2. da der VersNehmer die gegen ihn sprechende
Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3 S. 1 VVG nicht
widerlegt hat,
3. da die Obliegenheitsverletzung generell geeignet
war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu
gefährden, und
4. da das Verschulden des Versicherungsnehmers nicht
als gering anzusehen ist (kein entlastender Vortrag,
keine erkennbar entlastenden Umstände),
5. da der VersNehmer über die Folgen vorsätzlicher,
folgenloser Obliegenheitsverletzung ordnungsgemäß
belehrt worden ist.
Oberlandesgericht
Köln,
Urteil vom 4. 7. 2000 - 9 U 183/99 = r + s
2001, 57
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