Entscheidungen
Bagatellabweichung
1. Unrichtige Angaben zur Fahrleistung eines Kfz., die
mit dem Zusatz "circa" versehen wurden, sind
seitens des Versicherers nur im Rahmen einer 10%-igen
Abweichung hinzunehmen.
2. Eine Bagatelle nach der Relevanzrechtsprechung des
BGH liegt nur vor, wenn der Wertunterschied zwischen
dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert und dem
Wiederbeschaffungswert aufgrund der unrichtigen Angabe
unter 100,-- Euro liegt.
OLG Frankfurt,
Urteil vom 14.11.2008 - 3 U
92/08 = VERSR 2009, 672
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