Entscheidungen
 
Bagatellabweichung

1. Unrichtige Angaben zur Fahrleistung eines Kfz., die mit dem Zusatz "circa" versehen wurden, sind seitens des Versicherers nur im Rahmen einer 10%-igen Abweichung hinzunehmen.
 
2. Eine Bagatelle nach der Relevanzrechtsprechung des BGH liegt nur vor, wenn der Wertunterschied zwischen dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert und dem Wiederbeschaffungswert aufgrund der unrichtigen Angabe unter 100,-- Euro liegt.

OLG Frankfurt,  
Urteil vom 14.11.2008 - 3 U 92/08 = VERSR 2009, 672
 
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