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Die Angabe des Versicherungsnehmers einer Fahrzeugteilversicherung in der Schadensanzeige zu einem Kfz.-Diebstahl, außer ihm habe keiner das Fahrzeug benutzt, während ein Personenkreis von bis zu fünf Personen wiederholt das Fahrzeug fuhr, kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

Oberlandesgericht Köln,  
Urteil vom 13. 3. 2001 - 9 U 122/00 = NVersZ 2001, 517

 

 

 

 

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