Entscheidungen
Bewachungsauflage
Sieht eine Versicherungsklausel im Rahmen einer
CMR-Verkehrshaftungsversicherung vor, dass für die
Existenz eines Versicherungsschutzes Bedingung ist,
dass der entsprechende Lkw nur maximal 45 Minuten ohne
Aufsicht abgestellt werden darf, so ist diese
Bestimmung zulässig und wirksam.
Der Versicherungsnehmer (VN) erfüllt seine
diesbezüglichen Obliegenheiten aus dem
Versicherungsvertrag dann, wenn er seinen Fahrer
eindringlich auf einzuhaltende Maßnahmen hinweist,
die das Risiko eines Diebstahls minimieren und
dahingehend auch den Betriebsablauf ausrichtet.
Entscheidend dabei ist, dass die erforderlichen
Anordnungen aus einer ex ante Sicht ausreichend waren.
Oberlandesgericht
Frankfurt am Main,
Urteil vom 08.12.2004 - 7 U 130/04 = VERSR 2006, 115
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