Entscheidungen
 
Brandstiftung als Indiz
 

Dass der Diebstahl mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nur vorgetäuscht ist, ergibt sich u.a. daraus, dass das Fahrzeug unmittelbar nach dem behaupteten Diebstahl in Brand gesetzt wurde.

Kammergericht Berlin, 
Urteil vom 03.06.2003 - 6 U 7/02 (rechtskräftig)
BeckRS 2003 09816

  
 
zurück

Rechtsanwalt Markus Rustemeier - Impressum