Entscheidungen
Brandstiftung
als Indiz
Dass der Diebstahl mit erheblicher Wahrscheinlichkeit
nur vorgetäuscht ist, ergibt sich u.a. daraus, dass
das Fahrzeug unmittelbar nach dem behaupteten
Diebstahl in Brand gesetzt wurde.
Kammergericht
Berlin,
Urteil vom 03.06.2003 - 6 U 7/02 (rechtskräftig)
BeckRS 2003 09816
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