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Darlegungslast bei Kfz.-Brand

Will der Versicherungsnehmer den durch einen Brand an seinem Kfz. entstandenen Schaden vom Versicherer ersetzt haben, so ist der Versicherer in der Hinsicht darlegungs- und beweisbelastet, dass der Versicherungsnehmer den Brand an seinem Kfz. vorsätzlich herbeigeführt hat. 

Dieser Nachweis ist jedoch nicht schon dann erbracht, wenn das gestohlene und ausgebrannte Kfz. mit einer unbeschädigten elektronischen Wegfahrsperre aufgefunden wird.

Oberlandesgericht Naumburg,
Urteil vom 17.02.2000 - 2 U 90/99 = VERSR 2001, 500
  
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