Entscheidungen
Darlegungslast
bei Kfz.-Brand
Will der Versicherungsnehmer den durch einen Brand an
seinem Kfz. entstandenen Schaden vom Versicherer
ersetzt haben, so ist der Versicherer in der Hinsicht
darlegungs- und beweisbelastet, dass der
Versicherungsnehmer den Brand an seinem Kfz.
vorsätzlich herbeigeführt hat.
Dieser Nachweis ist jedoch nicht schon dann erbracht,
wenn das gestohlene und ausgebrannte Kfz. mit einer
unbeschädigten elektronischen Wegfahrsperre
aufgefunden wird.
Oberlandesgericht
Naumburg,
Urteil vom 17.02.2000 - 2 U 90/99 = VERSR 2001, 500
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