Entscheidungen
Dieb
gefasst
Es bedarf nicht mehr des Nachweises des äußeren
Bildes des Kfz.-Diebstahls bedarf es nicht, wenn der
geständige Dieb gefasst und strafrechtlich verurteilt
ist.
Dann kommt es nicht mehr darauf an, ob der
Geschädigte auch Zeugen dafür hat, dass er das
Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem Ort
abgestellt und beim Versuch es abzuholen nicht wieder
aufgefunden hat.
OLG
Koblenz:
Beschluss vom 07.02.2008 - 10 U 515/07
(rechtskräftig) = BeckRS 2009 08869
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