Entscheidungen
Eidesstattliche
Versicherung
Ein Kfz-Versicherer wird für den ihm gemeldeten
Diebstahl eines Lastkraftwagens leistungsfrei, wenn
der Versicherungsnehmer in seiner Schadensmeldung die
Frage, ob er bereits eidesstattliche Versicherungen
über seine Vermögensverhältnisse abgegeben habe,
wahrheitswidrig verneint hat.
Denn dieser Verstoß des Versicherungsnehmers gegen
seine Wahrheitspflicht ist generell geeignet, die
Interessen des Versicherers ernsthaft zu
gefährden.
Das Verschweigen der Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung ist geeignet, einen Verdacht des
Versicherers auf eine Vortäuschung des Diebstahls zu
vermeiden.
OLG
Celle,
Urteil vom 26.04.2007 - 8 U 233-06 = BeckRS
2007 08604
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