Entscheidungen
 
Eidesstattliche Versicherung
 

Ein Kfz-Versicherer wird für den ihm gemeldeten Diebstahl eines Lastkraftwagens leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer in seiner Schadensmeldung die Frage, ob er bereits eidesstattliche Versicherungen über seine Vermögensverhältnisse abgegeben habe, wahrheitswidrig verneint hat. 
 
Denn dieser Verstoß des Versicherungsnehmers gegen seine Wahrheitspflicht ist generell geeignet, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden. 
 
Das Verschweigen der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist geeignet, einen Verdacht des Versicherers auf eine Vortäuschung des Diebstahls zu vermeiden.
 
OLG Celle,  
Urteil vom 26.04.2007 - 8 U 233-06 = BeckRS 2007 08604
 
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