Entscheidungen
Fälschung
im Kfz.-Brief
Die Unredlichkeit eines VN im Kfz-Diebstahls-Fall, die
dessen Parteianhörung gemäß § 141 ZPO
ausschließt, muß nicht immer im Zusammenhang mit dem
versicherten Risiko stehen.
Hier ergab sie sich u.a. daraus, dass der Kläger die
im Fahrzeugbrief enthaltene Eintragung über die
Bauartabnahme durch den TÜV entweder selbst
gefälscht hat oder hat fälschen lassen.
Oberlandesgericht
Schleswig,
Urteil vom 24.10.2002 - 16 U 65/01 BeckRS 2002
30289786
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