Entscheidungen
Falsche
Antwort
1. Beantwortet ein Versicherungsnehmer bei Abgabe
einer Schadensanzeige zum Diebstahl seines Kfz.
gegenüber seinem Versicherer die Frage nach
vorhandenen Original- und Nachschlüsseln falsch,
indem er angibt, zwei Originalschlüssel zu haben,
obwohl es sich bei dem einen Schlüssel eindeutig um
einen Nachschlüssel handelt, verletzt der
Versicherungsnehmer seine Auskunftsobliegenheit gem.§
7 Ziff.I Nr.2 S.3 AKB.
2. Hat der Versicherer den Versicherungsnehmer
rechtzeitig und ausführlich über die Konsequenzen
einer Aufklärungsobliegenheitsverletzung hingewiesen,
so ist er leistungsfrei.
OLG
Köln,
Urteil vom 09.07.2001 - 9 U 190/01 = r + s
2002, 408
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