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Gesamtwürdigung
 

Die Behauptung der Entwendung des Fahrzeuges kann nach einer umfassenden Gesamtwürdigung sämtlicher vorgetragenen Umstände widerlegt sein, wenn Widersprüchlichkeiten und Ungereimtheiten nicht ausgeräumt werden. 

Bei der polizeilichen Zeugenvernehmung hatte die Anspruchstellerin noch erklärt, das Fahrzeug von der Mutter geschenkt bekommen zu haben und deshalb auch nicht zu wissen, wie teuer das Fahrzeug gewesen ist. 

Durch ihren Prozessbevollmächtigten hat sie später vortragen lassen, sie habe das Fahrzeug von einer Privatperson gekauft, an dessen Namen sie sich nicht mehr erinnere. Zuletzt hat sie vorgetragen, das Fahrzeug selbst von einer Person gekauft zu haben, die sich als "B"ausgegeben habe. 

Diese Widersprüche in der Darstellung des Kaufs des Fahrzeugs werden nicht ausgeräumt. Es erscheint zudem merkwürdig, dass die Klägerin wichtige Papiere, nämlich den Kaufvertrag und den KFZ-Schein, verloren haben will.

Landgericht Essen,
Urteil vom 08.07.2008 - 3 O 95/08 = BeckRS 2009 12170
 
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