Gesamtwürdigung
Die Behauptung der Entwendung des Fahrzeuges kann nach
einer umfassenden Gesamtwürdigung sämtlicher
vorgetragenen Umstände widerlegt sein, wenn
Widersprüchlichkeiten und Ungereimtheiten nicht
ausgeräumt werden.
Bei der polizeilichen
Zeugenvernehmung hatte die Anspruchstellerin noch
erklärt, das Fahrzeug von der Mutter geschenkt
bekommen zu haben und deshalb auch nicht zu wissen,
wie teuer das Fahrzeug gewesen ist.
Durch ihren
Prozessbevollmächtigten hat sie später vortragen
lassen, sie habe das Fahrzeug von einer Privatperson
gekauft, an dessen Namen sie sich nicht mehr erinnere.
Zuletzt hat sie vorgetragen, das Fahrzeug selbst von
einer Person gekauft zu haben, die sich als "B"ausgegeben
habe.
Diese Widersprüche in der Darstellung des Kaufs
des Fahrzeugs werden nicht ausgeräumt. Es erscheint
zudem merkwürdig, dass die Klägerin wichtige
Papiere, nämlich den Kaufvertrag und den KFZ-Schein,
verloren haben will.
Landgericht
Essen,
Urteil vom 08.07.2008 - 3 O
95/08 = BeckRS 2009 12170
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