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Haftung für Unfallschäden

Der Fahrer eines PKW haftet für Unfallschäden, die der Dieb des Fahrzeugs verursacht, wenn der Fahrer den Diebstahl dadurch ermöglicht, dass er die Ladung durch die geöffnete Heckklappe sortiert ohne den Zündschlüssel abzuziehen.

Thüringer Oberlandesgericht Jena, 
Urteil vom 8. 7. 2003 - 5 U 177/03 = NZV 2004, 312

  
 
 
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