Entscheidungen
Haftung
für Unfallschäden
Der Fahrer eines PKW haftet für Unfallschäden, die
der Dieb des Fahrzeugs verursacht, wenn der Fahrer den
Diebstahl dadurch ermöglicht, dass er die Ladung
durch die geöffnete Heckklappe sortiert ohne den
Zündschlüssel abzuziehen.
Thüringer Oberlandesgericht Jena,
Urteil vom 8. 7.
2003 - 5 U 177/03 = NZV 2004, 312
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