Entscheidungen
 

Klagefrist

Die Klagefrist nach den §§ 12 Abs. 3 VVG, 8 Abs. 1 AKB wird eingehalten durch den Eingang der Klage bei Gericht, wenn die Klage "demnächst" zugestellt wird i.S.v. § 270 Abs. 3 ZPO.

Oberlandesgericht Köln, 
Urteil vom 20. 6. 2000 - 9 U 5/00 = r + s 2000, 404
 
 
 
zurück


Rechtsanwalt Markus Rustemeier - Impressum