Entscheidungen
 
Handy und Laptop

Die Klausel in einer Diebstahlsversicherung für Handy und Laptop, gemäß der die Gegenstände bei einem nachweislichen Einbruchdiebstahl nur zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr versichert sind, ist wirksam.

Amtsgericht Köln, 
Urteil vom 28.06.2006 - 112 C 670/05 = BeckRS 2006 14549
  
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