Entscheidungen
Handy
und Laptop
Die Klausel in einer Diebstahlsversicherung für Handy
und Laptop, gemäß der die Gegenstände bei einem
nachweislichen Einbruchdiebstahl nur zwischen 6.00 Uhr
und 22.00 Uhr versichert sind, ist wirksam.
Amtsgericht Köln,
Urteil vom 28.06.2006 - 112 C
670/05 = BeckRS 2006 14549
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