Kopierspuren
Neue Kopierspuren am Schlüssel legen die hohe
Wahrscheinlichkeit des Vortäuschens eines
Versicherungsfalls nahe, weil davon auszugehen ist,
dass in der Sphäre des Klägers kurz vor der
angeblichen Entwendung des Motorrads ein
Nachschlüssel gefertigt wurde.
Das begründet die
erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des
Versicherungsfalls.
Landgericht Köln,
Urteil vom 29.11.2001 - 24 O 299/00
= SP 2003 24
Kopierspuren
Kopierspuren auf beiden Originalschlüsseln begründen
noch nicht die Annahme, der Versicherungsnehmer habe
Nachschlüsselanfertigen lassen, und das Zurücklassen
des Fahrzeugscheins in dem Auto begründet als eine
verbreitete Unsitte noch nicht den Verdacht der
Diebstahlsvortäuschung.
Oberlandesgericht Düsseldorf,
Urteil vom 29.12.2005 -
4 U 155/04 = BeckRS 2006 07371
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