Entscheidungen
 
Kopierspuren

Neue Kopierspuren am Schlüssel legen die hohe Wahrscheinlichkeit des Vortäuschens eines Versicherungsfalls nahe, weil davon auszugehen ist, dass in der Sphäre des Klägers kurz vor der angeblichen Entwendung des Motorrads ein Nachschlüssel gefertigt wurde.

Das begründet die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Versicherungsfalls.

Landgericht Köln, 
Urteil vom 29.11.2001 - 24 O 299/00 = SP 2003 24
 

Kopierspuren
 

Kopierspuren auf beiden Originalschlüsseln begründen noch nicht die Annahme, der Versicherungsnehmer habe Nachschlüsselanfertigen lassen, und das Zurücklassen des Fahrzeugscheins in dem Auto begründet als eine verbreitete Unsitte noch nicht den Verdacht der Diebstahlsvortäuschung.

Oberlandesgericht Düsseldorf, 
Urteil vom 29.12.2005 - 4 U 155/04 = BeckRS 2006 07371
 
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