Entscheidungen
Kosten
eines Schlüsselgutachtens
In der Regel sind vom Versicherer eingeholte Gutachten
zur außergerichtlichen Schadensabwicklung und
Prüfung der Einstandspflicht nicht erstattungsfähig.
Sie sind selbst dann nicht erstattungsfähig, wenn sie
im späteren Prozess Bedeutung gewinnen.
Etwas anderes
muss nach Auffassung des Landgerichts Rostock jedoch
bei der Inanspruchnahme des Kasko-Versicherers aus dem
Versicherungsvertrag wegen eines behaupteten
Kraftfahrzeugdiebstahls gelten:
Die Einholung eines vorprozessualen Gutachtens über
die Ermittlung von Kopierspuren ist für ein
sachgerechtes Verteidigungsvorbringen des in Anspruch
genommenen Kaskoversicherers zur Erfüllung der ihm
obliegenden Vortragslast erforderlich und somit als
notwendige Kosten der Rechtsverteidigung
erstattungsfähig.
Oberlandesgericht Rostock,
Urteil vom 22.12.2000 - 8 W
256/00 = DAR 2001, 130; VERSR 2001, 1534
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