Entscheidungen
 
Kosten eines Schlüsselgutachtens

In der Regel sind vom Versicherer eingeholte Gutachten zur außergerichtlichen Schadensabwicklung und Prüfung der Einstandspflicht nicht erstattungsfähig. 

Sie sind selbst dann nicht erstattungsfähig, wenn sie im späteren Prozess Bedeutung gewinnen. 

Etwas anderes muss nach Auffassung des Landgerichts Rostock jedoch bei der Inanspruchnahme des Kasko-Versicherers aus dem Versicherungsvertrag wegen eines behaupteten Kraftfahrzeugdiebstahls gelten:

Die Einholung eines vorprozessualen Gutachtens über die Ermittlung von Kopierspuren ist für ein sachgerechtes Verteidigungsvorbringen des in Anspruch genommenen Kaskoversicherers zur Erfüllung der ihm obliegenden Vortragslast erforderlich und somit als notwendige Kosten der Rechtsverteidigung erstattungsfähig.

Oberlandesgericht Rostock, 
Urteil vom 22.12.2000 - 8 W 256/00 = DAR 2001, 130; VERSR 2001, 1534
 
zurück

Rechtsanwalt Markus Rustemeier - Impressum