Mehrere Versicherungsfälle
Ein Versicherungsnehmer ist als unglaubwürdig
einzustufen, sofern er in zeitnahem Abstand mehrere
Kfz.-Entwendungsfälle anzeigt, einen Kfz.-Vorschaden
im Schadensformular absichtlich nicht bekannt gibt,
die Kfz.-Kilometerlaufleistung wahrheitswidrig benennt
und eine bestehende Vorsteuerabzugsberechtigung
verschweigt.
Landgericht Düsseldorf,
Urteil vom 18.12.2002 - 11 O
136/02 = SP 2004 57
Mehrere Versicherungsfälle
Aufgrund widersprüchlicher, falscher Angaben des
Versicherungsnehmers, dessen schwieriger finanzieller
Situation und der Häufung von Versicherungsfällen
kann auf die Vortäuschung eines Diebstahls
geschlossen werden.
Oberlandesgericht Düsseldorf,
Urteil vom 05.02.2002 -
4 U 168/01 = SP 2002 429
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