Entscheidungen
 
Mehrere Versicherungsfälle
 

Ein Versicherungsnehmer ist als unglaubwürdig einzustufen, sofern er in zeitnahem Abstand mehrere Kfz.-Entwendungsfälle anzeigt, einen Kfz.-Vorschaden im Schadensformular absichtlich nicht bekannt gibt, die Kfz.-Kilometerlaufleistung wahrheitswidrig benennt und eine bestehende Vorsteuerabzugsberechtigung verschweigt.

Landgericht Düsseldorf, 
Urteil vom 18.12.2002 - 11 O 136/02 = SP 2004 57
 

Mehrere Versicherungsfälle
 

Aufgrund widersprüchlicher, falscher Angaben des Versicherungsnehmers, dessen schwieriger finanzieller Situation und der Häufung von Versicherungsfällen kann auf die Vortäuschung eines Diebstahls geschlossen werden.

Oberlandesgericht Düsseldorf, 
Urteil vom 05.02.2002 - 4 U 168/01 = SP 2002 429
 
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