Mietwagendiebstahl
Bei Verlust des Mietwagens durch Diebstahl hat der
Mieter wie der entsprechende Versicherungsnehmer das
äußere Bild eines Diebstahls zu beweisen, wenn der
Kraftfahrzeugmietvertrag nach dem Leitbild der
Fahrzeugteilversicherung ausgestaltet ist.
Oberlandesgericht Düsseldorf,
Beschluss vom
10.09.2007 - 24 U 97/07 = BeckRS 2007 18423
Mietwagendiebstahl
Es besteht keine Haftung des Mietwagenmieters über
den vereinbarten Selbstbeteiligungsbetrag hinaus bei
Verlust des Mietwagens durch Diebstahl, wenn der
Mieter das äußere Bild eines Diebstahls bewiesen
hat, der Vermieter hingegen eine erhebliche
Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung der Entwendung
nicht darzulegen und zu beweisen vermochte.
Oberlandesgericht Köln,
Urteil vom 19. 1. 2001 - 19 U
198/99 = NJW-RR 2001, 1176
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