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Mietwagendiebstahl

Bei Verlust des Mietwagens durch Diebstahl hat der Mieter wie der entsprechende Versicherungsnehmer das äußere Bild eines Diebstahls zu beweisen, wenn der Kraftfahrzeugmietvertrag nach dem Leitbild der Fahrzeugteilversicherung ausgestaltet ist.

Oberlandesgericht Düsseldorf, 
Beschluss vom 10.09.2007 - 24 U 97/07 = BeckRS 2007 18423


Mietwagendiebstahl

Es besteht keine Haftung des Mietwagenmieters über den vereinbarten Selbstbeteiligungsbetrag hinaus bei Verlust des Mietwagens durch Diebstahl, wenn der Mieter das äußere Bild eines Diebstahls bewiesen hat, der Vermieter hingegen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung der Entwendung nicht darzulegen und zu beweisen vermochte.

Oberlandesgericht Köln, 
Urteil vom 19. 1. 2001 - 19 U 198/99 = NJW-RR 2001, 1176
 
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