Entscheidungen
Mindestsachverhalt
1. Der Versicherer ist nicht schon dann nach § 6 Abs.
3 VVG in Verbindung mit § 7 AKB leistungsfrei, wenn
der Versicherungsnehmer in der Schadenanzeige unklare
oder unvollständige Angaben bei Inanspruchnahme der
Versicherung wegen eines Diebstahls macht und sich die
vollständigen Angaben aus den beigefügten Urkunden
ergeben.
2. Der sogenannte Mindestsachverhalt kann auch durch
ein ausländisches Strafurteil erbracht werden, durch
das jemand wegen Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe
verurteilt worden ist, weil er das versicherte
Fahrzeug angekauft hat.
Es ist nicht zwingend, dass
der Mindestsachverhalt durch Zeugen- oder
Parteivernehmung erbracht wird.
Oberlandesgericht Hamburg,
Urteil vom 18.02.2000 - 14
U 154/98 = MDR 2000, 1129
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