Entscheidungen
Musterkollektionen
Sehen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen vor,
dass sich Musterkollektionen am Tage bis zu 2 Stunden
in einem unbeaufsichtigten Kfz. befinden dürfen,
bedeutet das kurzfristige Abstellen des beladenen Kfz.
auf einem Parkplatz keine deutliche Unterschreitung
des vertragsgemäß vorausgesetzten
Sicherheitsstandards und liegt bei Entwendung der Ware
(und des Kfz.) keine grob fahrlässige Herbeiführung
des Versicherungsfalles vor.
Oberlandesgericht Köln,
Urteil vom 20. 2. 2001 - 9 U
155/00 = r+s 2001, 349
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