Nachschlüssel
Die Frage des Versicherers "Haben Sie
Nachschlüssel herstellen lassen?" umfasst auch
Originalschlüssel, die beim Fahrzeughersteller
nachbestellt wurden.
Oberlandesgericht Koblenz,
Urteil vom 04.06.2002 10 U
7/02 = BeckRS 2009 18928
Nachschlüssel
Die Fertigung eines Nachschlüssels allein - auch erst
kürzere Zeit vor der in Rede stehenden Entwendung des
Fahrzeugs - ist eine beachtliche Indiztatsache.
Aber
sie begründet nicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit
für eine bloße Vortäuschung des Diebstahls, wenn
keine weiteren Umstände hinzutreten, die diesen
Verdacht stützen.
Landgericht Düsseldorf:
Urteil vom 21.02.2008 - 11 O
191/06 = BeckRS 2008 19694
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