Entscheidungen
Parkhaus
Der Betreiber eines in Flughafennähe befindlichen
"Urlauberparkhauses", in dem Fahrzeuge für
längere Zeit zu verhältnismäßig günstigen Preisen
abgestellt werden können, hat für den durch
Diebstahl eines abgestellten Kfz. entstandenen Schaden
nicht einzustehen.
Oberlandesgericht Düsseldorf,
Urteil vom 1. 6. 2001 -
14 U 255/00 = NJW-RR 2001, 1607
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