Entscheidungen
 
Parkhaus

Der Betreiber eines in Flughafennähe befindlichen "Urlauberparkhauses", in dem Fahrzeuge für längere Zeit zu verhältnismäßig günstigen Preisen abgestellt werden können, hat für den durch Diebstahl eines abgestellten Kfz. entstandenen Schaden nicht einzustehen.

Oberlandesgericht Düsseldorf, 
Urteil vom 1. 6. 2001 - 14 U 255/00 = NJW-RR 2001, 1607

  
 
 
 
zurück

Rechtsanwalt Markus Rustemeier - Impressum