Entscheidungen
 
Portemonnaie-Schlüssel / Verlust

1. In der Fahrzeugversicherung stellt der Verlust des Portemonnaie-Schlüssels eine Gefahrerhöhung dar, weil hierdurch das versicherte Risiko des Verlustes des Fahrzeugs dauerhaft gesteigert wird.

2. Unterlässt es der Versicherungsnehmer, dem der Fahrzeugschlüssel ungewollt abhanden kam, nach erlangter Kenntnis vom Verlust des Schlüssels dem Versicherer hiervon unverzüglich Anzeige zu erstatten, wird der Versicherer unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 VVG leistungsfrei.

Oberlandesgericht Nürnberg, 
Urteil vom 28.03.2002 - 8 U 4326/01 BeckRS 2002 30250208

  

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