Entscheidungen
Portemonnaie-Schlüssel
/ Verlust
1. In der Fahrzeugversicherung stellt der Verlust des
Portemonnaie-Schlüssels eine Gefahrerhöhung dar,
weil hierdurch das versicherte Risiko des Verlustes
des Fahrzeugs dauerhaft gesteigert wird.
2. Unterlässt es der Versicherungsnehmer, dem der
Fahrzeugschlüssel ungewollt abhanden kam, nach
erlangter Kenntnis vom Verlust des Schlüssels dem
Versicherer hiervon unverzüglich Anzeige zu
erstatten, wird der Versicherer unter den
Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 VVG leistungsfrei.
Oberlandesgericht Nürnberg,
Urteil vom 28.03.2002 - 8
U 4326/01 BeckRS 2002 30250208
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