Probefahrt
Übergibt ein Versicherungsnehmer unter freiwilliger
und vollumfänglicher Gewahrsamsaufgabe einem
scheinbar am Kauf interessierten Unbekannten sein
Fahrzeug zu einer Probefahrt, so entfällt der
Versicherungsschutz bei Diebstahl des Fahrzeugs durch
diese Person.
Landgericht Coburg,
Urteil vom 29.05.2007 - 11 O 70/07
= VRundSCH 51-52/07 49 (LS)
Probefahrt
Der Versicherungsnehmer einer Fahrzeugteilversicherung
für ein Motorrad hat Anspruch auf
Diebstahlsentschädigung, wenn ein Kaufinteressent von
der Probefahrt mit dem Motorrad nicht mehr
zurückkommt.
Die Erlangung des Besitzes an dem
Motorrad beruht auf einem Betrug und in dem Aufbruch
zu der vermeintlichen Probefahrt liegt die versicherte
Unterschlagung. Bei der Unterschlagung handelt es sich
nicht um eine Gebrauchsüberlassung i. S. des § 12 I
I lit. b AKB.
Die Überlassung eines Motorrads an
einen Kaufinteressenten zur Probefahrt ohne um Vorlage
des Ausweises zu ersuchen oder eine Kaution zu
verlangen, stellt keine grob fahrlässige
Herbeiführung des Versicherungsfalls dar, wenn der
Kaufinteressent ein zum Straßenverkehr zugelassenes
Motorrad hinterlässt
Oberlandesgericht Köln,
Urteil vom 22.07.2008 - 9 U
188/07 (rechtskräftig) = BeckRS 2008 16766
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