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Probefahrt

Übergibt ein Versicherungsnehmer unter freiwilliger und vollumfänglicher Gewahrsamsaufgabe einem scheinbar am Kauf interessierten Unbekannten sein Fahrzeug zu einer Probefahrt, so entfällt der Versicherungsschutz bei Diebstahl des Fahrzeugs durch diese Person.

Landgericht Coburg, 
Urteil vom 29.05.2007 - 11 O 70/07 = VRundSCH 51-52/07 49 (LS)
 

Probefahrt

Der Versicherungsnehmer einer Fahrzeugteilversicherung für ein Motorrad hat Anspruch auf Diebstahlsentschädigung, wenn ein Kaufinteressent von der Probefahrt mit dem Motorrad nicht mehr zurückkommt. 

Die Erlangung des Besitzes an dem Motorrad beruht auf einem Betrug und in dem Aufbruch zu der vermeintlichen Probefahrt liegt die versicherte Unterschlagung. Bei der Unterschlagung handelt es sich nicht um eine Gebrauchsüberlassung i. S. des § 12 I I lit. b AKB. 

Die Überlassung eines Motorrads an einen Kaufinteressenten zur Probefahrt ohne um Vorlage des Ausweises zu ersuchen oder eine Kaution zu verlangen, stellt keine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls dar, wenn der Kaufinteressent ein zum Straßenverkehr zugelassenes Motorrad hinterlässt

Oberlandesgericht Köln, 
Urteil vom 22.07.2008 - 9 U 188/07 (rechtskräftig) = BeckRS 2008 16766
 
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