Entscheidungen
Rechtlicher
Hinweis (§ 139 ZPO)
Fehlt in der Klageschrift auf
Versicherungsleistung wegen eines PKW-Diebstahls die
mit Beweisantritten gestützte (Mindest-) Darstellung,
dass das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an
einem bestimmten Ort abgestellt worden sei und zu
einem bestimmten späteren Zeitpunkt nicht mehr
aufgefunden worden sei, dann hat das Gericht auf
diesen unzureichenden Vortrag gem. § 139 ZPO
hinzuweisen.
Oberlandesgericht Brandenburg,
Urteil vom 22.04.2009 -
3 U 74/08 (rechtskräftig) = BeckRS 2009 11311
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