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Rechtlicher Hinweis (§ 139 ZPO)

Fehlt in der Klageschrift auf Versicherungsleistung wegen eines PKW-Diebstahls die mit Beweisantritten gestützte (Mindest-) Darstellung, dass das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt worden sei und zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt nicht mehr aufgefunden worden sei, dann hat das Gericht auf diesen unzureichenden Vortrag gem. § 139 ZPO hinzuweisen.

Oberlandesgericht Brandenburg, 
Urteil vom 22.04.2009 - 3 U 74/08 (rechtskräftig) = BeckRS 2009 11311
  
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