Entscheidungen
 
Richterwechsel

Nach einem Wechsel des Einzelrichters darf die Aussage eines zuvor vernommenen Zeugen nicht ohne weiteres als glaubhaft angesehen werden. 

Vielmehr ist, wenn es auf den persönlichen Eindruck ankommt und der vernehmende Richter dazu nichts aktenkundig gemacht hat, die Vernehmung zu wiederholen.

Die Wiederholung der Vernehmung ist hiernach geboten gewesen in einem Fall, in welchem der Cousin des klagenden Versicherungsnehmers das äußere Bild des behaupteten Kfz-Diebstahls bestätigt hat.
  
Oberlandesgericht Hamm, 
Urteil vom 20.06.2007 - 20 U 247/06 = BeckRS 2007 17503

  

zurück

Rechtsanwalt Markus Rustemeier - Impressum