Entscheidungen
Richterwechsel
Nach einem Wechsel des Einzelrichters darf die Aussage
eines zuvor vernommenen Zeugen nicht ohne weiteres als
glaubhaft angesehen werden.
Vielmehr ist, wenn es auf
den persönlichen Eindruck ankommt und der vernehmende
Richter dazu nichts aktenkundig gemacht hat, die
Vernehmung zu wiederholen.
Die Wiederholung der Vernehmung ist hiernach geboten
gewesen in einem Fall, in welchem der Cousin des
klagenden Versicherungsnehmers das äußere Bild des
behaupteten Kfz-Diebstahls bestätigt hat.
Oberlandesgericht Hamm,
Urteil vom 20.06.2007 - 20 U
247/06 = BeckRS 2007 17503
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