Entscheidungen
 
Schadenmeldungen, mehrere

Fragt der Versicherer nach Anzeige eines Kfz-Diebstahls, ob andere Versicherer mit dem Schadenfall befasst seien, und verschweigt der Versicherungsnehmer eine gleichzeitige Schadenanzeige an einen Transportversicherer, so stellt das eine Obliegenheitsverletzung dar, die grundsätzlich zur Leistungsfreiheit führt.

Oberlandesgericht Saarbrücken, 
Urteil vom 04.04.2007 - 5 U 450-06-57 (rechtskräftig) = BeckRS 2007 15077
  

  

 
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