Entscheidungen
Schadenmeldungen,
mehrere
Fragt der Versicherer nach Anzeige eines
Kfz-Diebstahls, ob andere Versicherer mit dem
Schadenfall befasst seien, und verschweigt der
Versicherungsnehmer eine gleichzeitige Schadenanzeige
an einen Transportversicherer, so stellt das eine
Obliegenheitsverletzung dar, die grundsätzlich zur
Leistungsfreiheit führt.
Oberlandesgericht Saarbrücken,
Urteil vom 04.04.2007
- 5 U 450-06-57 (rechtskräftig) = BeckRS 2007 15077
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