Entscheidungen
Schätzgutachten
vor dem Diebstahl
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bei einem
behaupteten Kfz.-Entwendungsfall ist anzunehmen,
sofern der Versicherungsnehmer in der Schadensanzeige
falsche Angaben gemacht hat und darüber hinaus seine
Aussagen unglaubwürdig sind.
Ernsthafte Zweifel an
der Glaubwürdigkeit des Klägers ergeben sich u.a.
aus der Schätzung des Krades kurz vor dem behaupteten
Diebstahl, die nicht plausibel erklärt wurde.
Oberlandesgericht Hamm,
Urteil vom 17.10.2003 - 20 U
159/03 = SP 2004 24
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