Entscheidungen
Scheckbetrug
Gibt der Versicherungsnehmer seinen Pkw an unter
Aliasnamen handelnde Personen gegen Übergabe eines
ungedeckten Schecks heraus nachdem er mit diesen einen
Kaufvertrag geschlossen hat, ist von einem nicht
versicherten Betrug auszugehen.
Dies gilt auch bei der
Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes.
Landgericht Dortmund,
Urteil vom 21.11.2007 - 22 O
96/07 = BeckRS 2008 02975
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