Entscheidungen
 
Scheckbetrug
 

Gibt der Versicherungsnehmer seinen Pkw an unter Aliasnamen handelnde Personen gegen Übergabe eines ungedeckten Schecks heraus nachdem er mit diesen einen Kaufvertrag geschlossen hat, ist von einem nicht versicherten Betrug auszugehen. 

Dies gilt auch bei der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes.

Landgericht Dortmund, 
Urteil vom 21.11.2007 - 22 O 96/07 = BeckRS 2008 02975

  
 
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