Entscheidungen
Schlösserwechsel
Die Kosten für den vorsorglichen Wechsel der Schließanlage eines Pkw werden von der Teilkaskoversicherung nicht erstattet.
Amtsgericht Köln,
Urteil vom 03.07.2007 - 133 C 210/07 = r+s 2008, 66
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Rechtsanwalt Markus Rustemeier -
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