Entscheidungen
 
Schlösserwechsel

Die Kosten für den vorsorglichen Wechsel der Schließanlage eines Pkw werden von der Teilkaskoversicherung nicht erstattet.

Amtsgericht Köln, 
Urteil vom 03.07.2007 - 133 C 210/07 = r+s 2008, 66

  

 


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