Entscheidungen
Sitzungsprotokoll
Es ist nicht verfahrensfehlerhaft, wenn beim Nachweis
des äußeren Bildes eines Diebstahls das Gericht das
Aussageverhalten des maßgeblichen Zeugen (Ehemann der
VN) und dessen emotionale Befindlichkeiten im
Protokoll festhält, insbesondere wenn sich
Widersprüche in der Darstellung des Geschehensablaufs
ergeben und Zweifel hinsichtlich der Glaubwürdigkeit
auf Grund verschiedener Verurteilungen wegen
Eigentumsdelikten bestehen, die eine mehrjährige
Haftstrafe begründeten.
Oberlandesgericht Koblenz,
Urteil vom 15.02.2002 - 10
U 1004/01 = BeckRS 2002 30239969
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