Entscheidungen
 
Sitzungsprotokoll
 

Es ist nicht verfahrensfehlerhaft, wenn beim Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls das Gericht das Aussageverhalten des maßgeblichen Zeugen (Ehemann der VN) und dessen emotionale Befindlichkeiten im Protokoll festhält, insbesondere wenn sich Widersprüche in der Darstellung des Geschehensablaufs ergeben und Zweifel hinsichtlich der Glaubwürdigkeit auf Grund verschiedener Verurteilungen wegen Eigentumsdelikten bestehen, die eine mehrjährige Haftstrafe begründeten.

Oberlandesgericht Koblenz, 
Urteil vom 15.02.2002 - 10 U 1004/01 = BeckRS 2002 30239969

  

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