Entscheidungen
Sprachschwierigkeiten
Beherrscht der Versicherungsnehmer die deutsche
Sprache nicht fließend, dann kann aus den Antworten
auf andere Fragen auf seine
Verständigungsmöglichkeiten geschlossen werden.
Oberlandesgericht Celle,
Urteil vom 26.04.2007 - 8 U
233-06 = BeckRS 2007 08604
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