Entscheidungen
 
Sprachschwierigkeiten

Beherrscht der Versicherungsnehmer die deutsche Sprache nicht fließend, dann kann aus den Antworten auf andere Fragen auf seine Verständigungsmöglichkeiten geschlossen werden.

Oberlandesgericht Celle, 
Urteil vom 26.04.2007 - 8 U 233-06 = BeckRS 2007 08604
  

 

 
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