Entscheidungen
Totalschaden
Der Versicherungsnehmer, der für einen PKW die
Versicherungsleistung wegen Diebstahls erhalten will,
muss, wenn das Fahrzeug nachweislich einen
Totalschaden erlitten hatte, beweisen, in welchem
Umfang das Fahrzeug repariert worden ist.
Oberlandesgericht Celle,
Urteil vom 04.01.2007 - 8 U
195/05 (rechtskräftig) = BeckRS 2007 04183
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