Entscheidungen
 
Überzeugung des Gerichts

Es genügt nicht, dass der Kläger und der Zeuge zu den letztlich entscheidungserheblichen Tatsachen Aussagen gemacht haben, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls ergibt. 

Hinzu kommen muss - wie bei jeder Beweisführung - dass das Gericht von der Richtigkeit der fraglichen Angaben überzeugt ist, § 286 ZPO.

Oberlandesgericht Köln, 
Urteil vom 02.03.2004 - 9 U 118/03 = BeckRS 2009 19475

  

 

 
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