Entscheidungen
Überzeugung
des Gerichts
Es genügt nicht, dass der Kläger und der Zeuge zu
den letztlich entscheidungserheblichen Tatsachen
Aussagen gemacht haben, aus denen sich das äußere
Bild eines Diebstahls ergibt.
Hinzu kommen muss - wie
bei jeder Beweisführung - dass das Gericht von der
Richtigkeit der fraglichen Angaben überzeugt ist, §
286 ZPO.
Oberlandesgericht Köln,
Urteil vom 02.03.2004 - 9 U
118/03 = BeckRS 2009 19475
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