Entscheidungen
 
Unfall oder Diebstahl

In der Fahrzeugversicherung stehen die Versicherungsfälle Unfall und Diebstahl selbständig und gleichwertig nebeneinander. 

Ein Versicherungsnehmer kann sich auf Unfall berufen, wenn er zunächst Entwendung behauptet hat und dies nicht beweisen konnte. 

Stellt ein Versicherungsnehmer seinen PKW vor dem Haus seiner Eltern in einem ruhigen, dörflich geprägten Wohngebiet ab, und verschließt den PKW nicht, weil er sich nur kurze Zeit dort aufhalten will, dann liegt in dem Nichtverschließen des Fahrzeugs und in dem Nichteinrasten des Lenkradschlosses keine grobe Fahrlässigkeit.

Oberlandesgericht Saarbrücken, 
Urteil vom 24.10.2007 - 5 U 238/107 - 23 - BeckRS 2008 03770
  
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