Entscheidungen
Unfall
oder Diebstahl
In der Fahrzeugversicherung stehen die
Versicherungsfälle Unfall und Diebstahl selbständig
und gleichwertig nebeneinander.
Ein Versicherungsnehmer kann sich auf Unfall berufen,
wenn er zunächst Entwendung behauptet hat und dies
nicht beweisen konnte.
Stellt ein Versicherungsnehmer seinen PKW vor dem Haus
seiner Eltern in einem ruhigen, dörflich geprägten
Wohngebiet ab, und verschließt den PKW nicht, weil er
sich nur kurze Zeit dort aufhalten will, dann liegt in
dem Nichtverschließen des Fahrzeugs und in dem
Nichteinrasten des Lenkradschlosses keine grobe
Fahrlässigkeit.
Oberlandesgericht
Saarbrücken,
Urteil vom 24.10.2007 - 5 U 238/107 - 23 - BeckRS 2008
03770
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