Entscheidungen
UNI-Wagnis-Datei
Die Abfrage von Vorschäden eines angeblich
entwendeten Kraftfahrzeugs bei der UNI-Wagnis-Datei
[des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V.] schließt nicht aus,
dass sich ein Versicherer auf Leistungsfreiheit wegen
verschwiegener Vorschäden berufen darf.
Wenn die UNI-Wagnis-Datei eine vollständige
Information über Vorschäden nicht gewährleistet,
besteht für den Versicherer vor und nach der Abfrage
der in der Wagnis-Datei enthaltenden Daten weiterhin
ein die Vorschäden betreffendes Informations- und
Aufklärungsbedürfnis.
Oberlandesgericht Saarbrücken,
Urteil vom 22. 4. 2006
- 5 U 405/05-40 = r + s 2006, 277
zurück
|
|