Entscheidungen
 
UNI-Wagnis-Datei
 

Die Abfrage von Vorschäden eines angeblich entwendeten Kraftfahrzeugs bei der UNI-Wagnis-Datei [des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.] schließt nicht aus, dass sich ein Versicherer auf Leistungsfreiheit wegen verschwiegener Vorschäden berufen darf.

Wenn die UNI-Wagnis-Datei eine vollständige Information über Vorschäden nicht gewährleistet, besteht für den Versicherer vor und nach der Abfrage der in der Wagnis-Datei enthaltenden Daten weiterhin ein die Vorschäden betreffendes Informations- und Aufklärungsbedürfnis.

Oberlandesgericht Saarbrücken, 
Urteil vom 22. 4. 2006 - 5 U 405/05-40 = r + s 2006, 277
 
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