Entscheidungen
Verharmlosen
eines erheblichen Vorschadens
1. Das Verharmlosen eines erheblichen Vorschadens an
der Karosserie des Kfz durch den Versicherungsnehmer
(VN) in einem Diebstahlschadenformular der
Versicherung führt zur Leistungsfreiheit der
Versicherung.
2. Gerade bei formularmäßig gestellten Fragen gehen
Unklarheiten zu Lasten des Verwenders, hier des
Versicherers. Dieser trägt das Risiko eines
Missverständnisses aufseiten des
Versicherungsnehmers.
Landgericht Osnabrück,
Urteil vom 26.08.2002 - 9 O
740/02 = ZFS 2003, 82
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