Entscheidungen
 
Verharmlosen eines erheblichen Vorschadens

1. Das Verharmlosen eines erheblichen Vorschadens an der Karosserie des Kfz durch den Versicherungsnehmer (VN) in einem Diebstahlschadenformular der Versicherung führt zur Leistungsfreiheit der Versicherung.

2. Gerade bei formularmäßig gestellten Fragen gehen Unklarheiten zu Lasten des Verwenders, hier des Versicherers. Dieser trägt das Risiko eines Missverständnisses aufseiten des Versicherungsnehmers.

Landgericht Osnabrück, 
Urteil vom 26.08.2002 - 9 O 740/02 = ZFS 2003, 82

  

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