Entscheidungen
 
Versicherungsarchiv

Fragt ein Versicherer nach dem "Kilometerstand" des angeblich entwendeten Kraftfahrzeugs, so muss ein Versicherungsnehmer dies als Frage nach der wirklichen Laufleistung verstehen. 

Ein VR, der bei der Bearbeitung eines Schadenfalles am PC lediglich erkennen kann, dass ein Schadenfall vorhanden war, ist nicht gehalten, seine archivierten Akten durchzusehen, um zu prüfen, ob die Angaben des VN zur Laufleistung mit den Angaben in der früheren Reparaturrechnung vereinbar sind.

Oberlandesgericht Saarbrücken, 
Urteil vom 20.04.2005 - 5 U 506/04 - BeckRS 2005 07260
     
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