Entscheidungen
Versicherungsarchiv
Fragt ein Versicherer nach dem
"Kilometerstand" des angeblich entwendeten
Kraftfahrzeugs, so muss ein Versicherungsnehmer dies
als Frage nach der wirklichen Laufleistung verstehen.
Ein VR, der bei der Bearbeitung eines Schadenfalles am
PC lediglich erkennen kann, dass ein Schadenfall
vorhanden war, ist nicht gehalten, seine archivierten
Akten durchzusehen, um zu prüfen, ob die Angaben des
VN zur Laufleistung mit den Angaben in der früheren
Reparaturrechnung vereinbar sind.
Oberlandesgericht Saarbrücken,
Urteil vom 20.04.2005
- 5 U 506/04 - BeckRS 2005 07260
zurück
|
|