Entscheidungen
Versicherungsmakler
Der Versicherungsnehmer macht mit seiner Unterschrift
unter einen Fragebogen die Erklärung zu seiner
eigenen, auch wenn er das Formular nicht selbst
ausgefüllt hat.
Sein Vortrag, er hätte dem
Versicherungsmakler von Anfang an von dem
Schlüsseldiebstahl berichtet und er hätte die Frage
nach abhanden gekommenen Schlüsseln aber falsch
verstanden, hat wegen der glaubhaften Gegendarstellung
des Versicherungsmaklers keinen Erfolg.
Oberlandesgericht Köln,
Urteil vom 4. 09. 2001 - 9 U
97/00 = r + s 2002, 6
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