Entscheidungen
 
Versicherungsmakler
 
Der Versicherungsnehmer macht mit seiner Unterschrift unter einen Fragebogen die Erklärung zu seiner eigenen, auch wenn er das Formular nicht selbst ausgefüllt hat. 

Sein Vortrag, er hätte dem Versicherungsmakler von Anfang an von dem Schlüsseldiebstahl berichtet und er hätte die Frage nach abhanden gekommenen Schlüsseln aber falsch verstanden, hat wegen der glaubhaften Gegendarstellung des Versicherungsmaklers keinen Erfolg.

Oberlandesgericht Köln, 
Urteil vom 4. 09. 2001 - 9 U 97/00 = r + s 2002, 6

  

 

 
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