Entscheidungen
 
Vollbeweis
 
1. Der Versicherungsnehmer (VN), der seine Teilkaskoversicherung wegen der Entwendung seines Kfz. in Anspruch nehmen möchte, hat das äussere Bild eines Kfz.-Diebstahls durch Vollbeweis darzubringen.

2. Das gelingt nicht, wenn widersprüchliche Aussagen von zwei polizeilich vernommenen Zeugen den Wahrheitsgehalt der Aussagen des VN erschüttern, weil sie nicht mit dessen Angaben in der Klageschrift und in der mündlichen Verhandlung übereinstimmen und die Ungereimtheiten nicht plausibel aus dem Weg geräumt werden konnten.

Oberlandesgericht Köln, 
Urteil vom 31.05.2005 - 9 U 136/04 = R + S 2005, 498

 
 
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