Entscheidungen
Vollbeweis
1. Der Versicherungsnehmer (VN), der seine
Teilkaskoversicherung wegen der Entwendung seines Kfz.
in Anspruch nehmen möchte, hat das äussere Bild
eines Kfz.-Diebstahls durch Vollbeweis darzubringen.
2. Das gelingt nicht, wenn widersprüchliche Aussagen
von zwei polizeilich vernommenen Zeugen den
Wahrheitsgehalt der Aussagen des VN erschüttern, weil
sie nicht mit dessen Angaben in der Klageschrift und
in der mündlichen Verhandlung übereinstimmen und die
Ungereimtheiten nicht plausibel aus dem Weg geräumt
werden konnten.
Oberlandesgericht Köln,
Urteil vom 31.05.2005 - 9 U
136/04 = R + S 2005, 498
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