Entscheidungen
 
Vorsteuerabzug

Es führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung, wenn der Versicherungsnehmer bei einem Fahrzeugdiebstahl bei der Erstmeldung wahrheitswidrig erklärt, er sei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. 

Eine positive Kenntnis des Versicherers von einer Berechtigung zum Vorsteuerabzug ergibt sich nicht daraus, dass der Versicherer bei der Abrechnung eines Teilkaskoschadens zwei Wochen vor dem Schadenereignis in dem Abrechnungsschreiben vermerkt hatte, die Mehrwertsteuer habe er nicht erstattet, da er davon ausgehe, dass Berechtigung zum Vorsteuerabzug bestehe.

Oberlandesgericht Köln, 
Urteil vom 08.04.2008 - 9 U 160/07 = BeckRS 2008 12784
  

Vorsteuerabzugsberechtigung

Kann ein Versicherungsnehmer den Nachweis der Entwendung eines Fahrzeugs durch den von ihm benannten Zeugen nicht führen, kann auf seine Angaben nur zurückgegriffen werden, wenn er uneingeschränkt glaubwürdig ist. 

Das ist nicht der Fall, wenn er in der Schadensanzeige zwei Fragen vorsätzlich falsch beantwortet hat, insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die Frage der Vorsteuerabtzugsberechtigung falsch dargestellt hat.
 
Oberlandesgericht Köln, 
Urteil vom 18.11.2003 - 9 U 186/02 = BeckRS 2004 03029
 

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