Vorsteuerabzug
Es führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers wegen
Obliegenheitsverletzung, wenn der Versicherungsnehmer
bei einem Fahrzeugdiebstahl bei der Erstmeldung
wahrheitswidrig erklärt, er sei nicht zum
Vorsteuerabzug berechtigt.
Eine positive Kenntnis des
Versicherers von einer Berechtigung zum Vorsteuerabzug
ergibt sich nicht daraus, dass der Versicherer bei der
Abrechnung eines Teilkaskoschadens zwei Wochen vor dem
Schadenereignis in dem Abrechnungsschreiben vermerkt
hatte, die Mehrwertsteuer habe er nicht erstattet, da
er davon ausgehe, dass Berechtigung zum Vorsteuerabzug
bestehe.
Oberlandesgericht Köln,
Urteil vom 08.04.2008 - 9 U
160/07 = BeckRS 2008 12784
Vorsteuerabzugsberechtigung
Kann ein Versicherungsnehmer den Nachweis der
Entwendung eines Fahrzeugs durch den von ihm benannten
Zeugen nicht führen, kann auf seine Angaben nur
zurückgegriffen werden, wenn er uneingeschränkt
glaubwürdig ist.
Das ist nicht der Fall, wenn er in
der Schadensanzeige zwei Fragen vorsätzlich falsch
beantwortet hat, insbesondere die
Eigentumsverhältnisse und die Frage der
Vorsteuerabtzugsberechtigung falsch dargestellt hat.
Oberlandesgericht Köln,
Urteil vom 18.11.2003 - 9 U
186/02 = BeckRS 2004 03029
zurück
|