Entscheidungen
Vorstrafen
Eine Anhörung des Versicherungsnehmers zum äußeren
Bild des Diebstahls gem. § 141 ZPO hat zu
unterbleiben, wenn schwerwiegende Zweifel an seiner
Glaubwürdigkeit bestehen. Solche Zweifel können sich
insbesondere auch aus strafrechtlichen Verurteilungen
ergeben, die im Bundeszentralregister noch nicht
getilgt sind.
Oberlandesgericht Köln,
Urteil vom 04.09.2001 - 9 U
18/01 = BeckRS 2002 05975
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