Entscheidungen
Werkstatthof
Ein Betriebshof kann auch durch Bauzaungitter
"eingefriedet" werden i.S.d
Einfriedungsklausel der KfzHH-Bedingungen als
primärer Risikobeschreibung. Es ist nicht grob
fahrlässig, Zündschlüssel eines reparierten
Kraftfahrzeugs in dem Büroraum einer Werkstatthalle
aufzubewahren.
Oberlandesgericht
Saarbrücken,
Urteil
vom 12.07.2006 - 5 U 610/05 = BeckRS 2006 09221
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