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Werkstatthof

Ein Betriebshof kann auch durch Bauzaungitter "eingefriedet" werden i.S.d Einfriedungsklausel der KfzHH-Bedingungen als primärer Risikobeschreibung. Es ist nicht grob fahrlässig, Zündschlüssel eines reparierten Kraftfahrzeugs in dem Büroraum einer Werkstatthalle aufzubewahren.

Oberlandesgericht Saarbrücken, 
Urteil vom 12.07.2006 - 5 U 610/05 = BeckRS 2006 09221
  

 

 

 


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