Werkstattschlüssel
Der
Senat weist ... darauf hin, dass es - unter
Berücksichtigung der neueren höchstrichterlichen
Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2006 - IV ZR
252/05, VersR 2007, 389 = BGH-Rp 2007, 289 m. Anm. v.
Prölss, VersR 2008, 673; ferner Römer in Römer/Langheid,
VVG, 2. Aufl., § 6 Rdn. 19 und 113) - weitaus näher
liegt, die Kenntnis des Klägers von der Existenz des
dritten Schlüssels als Teil des objektiven
Tatbestandes der Verletzung der
Aufklärungsobliegenheit anzusehen, für den der
Versicherer die Beweislast trägt.
Denn erst wenn feststeht, dass der Versicherungsnehmer
zunächst von den mitzuteilenden Umständen gewusst
hat, wird - bei unvollständigen Angaben - sein
vorsätzliches Handeln vermutet, so dass er sich
exkulpieren muss.
Deshalb hat zwar der Versicherungsnehmer darzulegen
und erforderlichenfalls nachzuweisen, dass er die -
ursprünglich vorhandene Kenntnis - im maßgeblichen
Zeitpunkt wieder verloren hatte.
Im Streitfall wendet der Kläger aber ein, ihm sei
beim Kauf des versicherten Wagens nicht bewusst
geworden, dass er - außer den beiden allgemein
üblichen Schlüsseln - einen sogenannten
Werkstattschlüssel aus Plastik erhalten habe. Das ist
- jedenfalls unter den hier gegeben Umständen - nicht
ohne weiteres von Hand zu weisen.
Oberlandesgericht
Brandenburg,
Urteil
vom 14.10.2009 - 3 U 32/09 = BeckRS 2009 29369
Werkstattschlüssel
Wenn der Versicherer im Formular nach
Fahrzeugschlüsseln fragt, aber nicht nach
Werkstattschlüsseln, kann aus Sicht eines
durchschnittlichen Versicherungsnehmers die Frage
durchaus so verstanden werden, dass nur nach den
eigentlichen Fahrzeugschlüsseln, nicht aber nach dem
Werkstattschlüssel gefragt ist.
Oberlandesgericht
Koblenz,
Urteil vom 21.09.2001 - 10 U 1669/00 = BeckRS 2001
30207174
Werkstattschlüssel
Eine zur Leistungsbefreiung des Versicherers führende
schuldhafte Obliegenheitsverletzung des
Versicherungsnehmers liegt nicht vor, wenn dieser die
Frage nach der Anzahl der Fahrzeugschlüssel
zutreffend beantwortet, allerdings einen anders
aussehenden und von ihm fälschlicherweise als
Handschuhfachschlüssel angesehenen
Werkstattschlüssel nicht angegeben hat und der
Versicherer nicht ausdrücklich nach dem Vorhandensein
dieses Werkstattschlüssels gefragt hat.
Oberlandesgericht
Koblenz,
Urteil vom 21.09.2001 - 10 U 1669/00 = BeckRS 2001
30207174
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