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Werkstattschlüssel

Der Senat weist ... darauf hin, dass es - unter Berücksichtigung der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2006 - IV ZR 252/05, VersR 2007, 389 = BGH-Rp 2007, 289 m. Anm. v. Prölss, VersR 2008, 673; ferner Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rdn. 19 und 113) - weitaus näher liegt, die Kenntnis des Klägers von der Existenz des dritten Schlüssels als Teil des objektiven Tatbestandes der Verletzung der Aufklärungsobliegenheit anzusehen, für den der Versicherer die Beweislast trägt. 

Denn erst wenn feststeht, dass der Versicherungsnehmer zunächst von den mitzuteilenden Umständen gewusst hat, wird - bei unvollständigen Angaben - sein vorsätzliches Handeln vermutet, so dass er sich exkulpieren muss. 

Deshalb hat zwar der Versicherungsnehmer darzulegen und erforderlichenfalls nachzuweisen, dass er die - ursprünglich vorhandene Kenntnis - im maßgeblichen Zeitpunkt wieder verloren hatte. 

Im Streitfall wendet der Kläger aber ein, ihm sei beim Kauf des versicherten Wagens nicht bewusst geworden, dass er - außer den beiden allgemein üblichen Schlüsseln - einen sogenannten Werkstattschlüssel aus Plastik erhalten habe. Das ist - jedenfalls unter den hier gegeben Umständen - nicht ohne weiteres von Hand zu weisen.

Oberlandesgericht Brandenburg, 
Urteil vom 14.10.2009 - 3 U 32/09 = BeckRS 2009 29369
 

Werkstattschlüssel

Wenn der Versicherer im Formular nach Fahrzeugschlüsseln fragt, aber nicht nach Werkstattschlüsseln, kann aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers die Frage durchaus so verstanden werden, dass nur nach den eigentlichen Fahrzeugschlüsseln, nicht aber nach dem Werkstattschlüssel gefragt ist.

Oberlandesgericht Koblenz, 
Urteil vom 21.09.2001 - 10 U 1669/00 = BeckRS 2001 30207174


Werkstattschlüssel
 

Eine zur Leistungsbefreiung des Versicherers führende schuldhafte Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers liegt nicht vor, wenn dieser die Frage nach der Anzahl der Fahrzeugschlüssel zutreffend beantwortet, allerdings einen anders aussehenden und von ihm fälschlicherweise als Handschuhfachschlüssel angesehenen Werkstattschlüssel nicht angegeben hat und der Versicherer nicht ausdrücklich nach dem Vorhandensein dieses Werkstattschlüssels gefragt hat.

Oberlandesgericht Koblenz, 
Urteil vom 21.09.2001 - 10 U 1669/00 = BeckRS 2001 30207174


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