Entscheidungen
Wertvolles
Transportgut
Hat der Frachtführer von der Art des Transportgutes
und dessen erheblichem Wert keine konkrete Kenntnis,
so braucht er grundsätzlich nicht von einer
besonderen Diebstahlsgefahr für das Gut auszugehen,
die es ausnahmsweise erforderlich macht, für den
Transport anstelle eines Planen-Lkw einen Kastenwagen
einzusetzen.
BGH:
Urteil vom 06.06.2007 - I ZR 121/04 = BeckRS 2007
16133
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