Entscheidungen
Zeitpunkt
des Abstellens
Ohne Zweifel können Falschangaben zum Zeitpunkt des
Abstellens des Wagens eine bedeutsame
Obliegenheitsverletzung beinhalten. Auch insoweit ist
jedoch im Rahmen der Relevanzprüfung auf die
Verhältnismäßigkeit zu achten.
In der Rechtsprechung wurde die Leistungsfreiheit des
Versicherers beispielsweise bejaht bei einer Differenz
von acht Tagen (vgl. LG Paderborn, Urt. v. 13.12. 2004
- 4 O 431/04, Schaden-Praxis 2005, 345).
Ein Unterschied von nur zweieinhalb Stunden ......
Nach Aufforderung durch den Senat, sich diesbezüglich
zu erklären, hat der Kläger vorgetragen, dass die
Angaben gegenüber der Polizei richtig seien, und die
Abweichung in der Schadensanzeige damit erklärt, dass
sich sein Sohn geirrt habe, weil er wegen der
Fahrzeugentwendung aufgeregt gewesen sei.
Trifft dies zu, was die Beklagte in statthafter Weise
mit Nichtwissen bestreitet (GA II 211) und wozu der
Kläger seinen Sohn A. W. als Zeugen benannt hat (GA
II 204, 205), ist unter den hier gegebenen Umständen
eine relevante Obliegenheitsverletzung zu verneinen.
Oberlandesgericht
Brandenburg:
Urteil vom 22.04.2009 - 3 U 74/08 =
BeckRS 2009 11311
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