Entscheidungen
 
Zeitpunkt des Abstellens
 

Ohne Zweifel können Falschangaben zum Zeitpunkt des Abstellens des Wagens eine bedeutsame Obliegenheitsverletzung beinhalten. Auch insoweit ist jedoch im Rahmen der Relevanzprüfung auf die Verhältnismäßigkeit zu achten. 

In der Rechtsprechung wurde die Leistungsfreiheit des Versicherers beispielsweise bejaht bei einer Differenz von acht Tagen (vgl. LG Paderborn, Urt. v. 13.12. 2004 - 4 O 431/04, Schaden-Praxis 2005, 345).

Ein Unterschied von nur zweieinhalb Stunden ...... Nach Aufforderung durch den Senat, sich diesbezüglich zu erklären, hat der Kläger vorgetragen, dass die Angaben gegenüber der Polizei richtig seien, und die Abweichung in der Schadensanzeige damit erklärt, dass sich sein Sohn geirrt habe, weil er wegen der Fahrzeugentwendung aufgeregt gewesen sei. 
 
Trifft dies zu, was die Beklagte in statthafter Weise mit Nichtwissen bestreitet (GA II 211) und wozu der Kläger seinen Sohn A. W. als Zeugen benannt hat (GA II 204, 205), ist unter den hier gegebenen Umständen eine relevante Obliegenheitsverletzung zu verneinen.

Oberlandesgericht Brandenburg: 
Urteil vom 22.04.2009 - 3 U 74/08 = BeckRS 2009 11311

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