AUTODIEBSTAHL - Auto weg! Der erste Schock nach dem Autodiebstahl ist überwunden, wenn man sich vergewissert hat, dass eine Teilkaskoversicherung besteht, die Autodiebstahl abdeckt. Die muss den Schaden normalerweise auch regulieren. Der zweite Schock kommt in Wellen. Wenn die Versicherung Fragen nach den Einzelheiten des Autodiebstahls stellt, dann auf bisherige Widersprüche hinweist und am Ende schreibt, dass sie die Regulierung des aus ihrer Sicht wahrscheinlich vorgetäuschten Autodiebstahls ablehnt.

Ein Alptraum: Die Korrespondenz mit der Versicherung wegen des Autodiebstahls wird wie der Gang über eine schmale Brücke. Bei jedem Schritt kann man daneben treten. Die Versicherung sammelt aber Schritt für Schritt und lehnt unbarmherzig ab, wenn sie genug Punkte hat. Das Punktekonto heißt "Ungereimtheiten und Widersprüche beim Autodiebstahl". Ungenaue Angaben zum Kilometerstand, zu Vorschäden am Fahrzeug, zu den Schlüsselverhältnissen oder zum letzten Abstellort des Fahrzeuges, alles zählt. Hast, Eile und Aufregung bei der polizeilichen Schadenanzeige sofort nach dem Autodiebstahl sollen allerdings dann nicht mehr zählen. 

Was der Versicherungsmakler gesagt hat, erinnert bei der Versicherung keiner mehr. Abweichungen im Formular für Anspruchsteller nach Autodiebstahl sollen vorsätzliche Manipulationen sein. Wer als Versicherungsnehmer dann noch seinen Anspruch durchsetzen will, muss die Rechtsprechung kennen. Jedenfalls das haben wir vereinfacht. 

Wir haben die neuesten Urteile zum Fahrzeugsdiebstahl nach Stichworten geordnet. Sie werden feststellen, dass die Rechtsprechung zur Regulierungspflicht der Versicherungen nach Autodiebstahl nicht immer einheitlich und eindeutig ist. 

Aber wenn Sie verschiedene Urteile zu einem Stichwort lesen, erkennen Sie schnell, wo das Problem der Schadenregulierung beim Fahrzeugdiebstahl liegen kann. Analysieren Sie ihre Situation genau und mit Sorgfalt. Lassen Sie sich jetzt nicht irre machen. 
Die "Kenntnis" der Ahnungslosen aus der Nachbarschaft und aus dem Sportverein hilft nicht und oft genug erweist sich die Ahnungslosigkeit der "Kenner" erst, wenn es schon zu spät ist.
 

Rechtsanwaltskanzlei Rustemeier
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